Enzyklopädie Baurecht

Abbruchverfügung

Eine Abbruchanordnung (auch Abbruchgebot, Abbruch-/ Beseitigungsanordnung oder Abrissverfügung) ist das Verlangen einer Bauaufsichtsbehörde auf vollständige oder teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage im Rahmen einer Ordnungsverfügung zwecks Bekämpfung baurechtswidriger Zustände. Voraussetzung für eine hoheitliche Aufforderung zur Beseitigung baulicher Anlage ist ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften (wenn die bauliche Anlage z.B. ohne eine erforderliche Baugenehmigung oder hiervon abweichend errichtet bzw. geändert worden ist). Auch wenn die Einzelheiten in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt sind (vgl. § 80 MBO), bedürfen Abbruchverfügungen bundeseinheitlich der formellen und materiellen Illegalität eines Vorhabens. Die bauliche Anlage verfügt über keine Baugenehmigung und hätte auch zu keiner Zeit eine solche bekommen können. Bei genehmigungsfreien oder von der Genehmigungspflicht freigestellten Vorhaben ist allein auf die materielle Illegalität abzustellen. Darüber hinaus muss der – im gesamten staatlichen Handeln maßgebliche – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Unabhängig davon eröffnet § 179 BauGB einer Gemeinde – unter strengen Voraussetzungen und bei Zahlung einer Entschädigung zum Ausgleich von Vermögensnachteilen – die Möglichkeit, einen Eigentümer zur Duldung des Rückbaus einer baulichen Anlage aufzufordern.

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