BGH zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze: Weiterhin keine Klarheit!
Am 14.05.2020 hat der für das Architekten- und Ingenieurrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu[...]
Ratgeber für Bauherren, Planer und Bauunternehmer
Ein Architekt haftet für vertraglich geschuldete Planungs-, Koordinations- und Überwachungstätigkeit. Vor allem wegen der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekten und anderen am Bau Beteiligten besteht für Architekten ein großes Haftungsrisiko.