BGH zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze: Weiterhin keine Klarheit!
Am 14.05.2020 hat der für das Architekten- und Ingenieurrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Untersuchungsgrundsatz aus § 24 BVwVfG besagt, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat und dabei Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt, wobei sie an das Vorbringen und Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist. Ausdrücklich zu den ermittelnden Umständen gehören dabei diejenigen, die für die Beteiligten günstig sind.