Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht umfasst die Anforderungen baukonstruktiver, baugestalterischer und bauwirtschaftlicher Art an Bauwerk und Baustoffe, das Baugenehmigungsverfahren, die Ordnung des Bauvorgangs, die Unterhaltung und Instandhaltung baulicher Anlagen sowie die Bekämpfung der von ihnen ausgehenden Gefahren.  

Im Bauordnungsrecht wird darüber hinaus unterschieden zwischen einem materiellen Bauordnungsrecht, das die Vorschriften über die Errichtung, Erhaltung, Änderung, Nutzung und den Abbruch baulicher Anlagen umfasst, sowie dem formellen Bauordnungsrecht, bei dem es um die Grundlagen für das bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren geht.