Enzyklopädie Baurecht

Abbruch

Unter „Abbruch“ ist ein Begriff des Bauordnungsrechts und meint die – vollständige oder teilweise – Beseitigung einer baulichen Anlage. Ein Abbruch kann von einer Behörde angeordnet werden (Abbruchverfügung) oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Ob...

Abbruchverfügung

Eine Abbruchanordnung (auch Abbruchgebot, Abbruch-/ Beseitigungsanordnung oder Abrissverfügung) ist das Verlangen einer Bauaufsichtsbehörde auf vollständige oder teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage im Rahmen einer Ordnungsverfügung zwecks Bekämpfung baurechtswidriger Zustände. Voraussetzung für eine hoheitliche Aufforderung...

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Gemäß § 3 Abs. 2 WEG soll Sondereigentum nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Vorschrift ist allerdings als bloße Sollvorschrift ausgestaltet, was  folgende Auswirkungen hat:...

Abnahme

Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme des Werkes ist – neben der Zahlung der Vergütung (§ 631 BGB) – im Werk-, Bau– und Architektenvertragsrecht eine Hauptleistungspflicht (3.) des Auftraggebers (AG) bzw. des Bauherrn. Zur Abnahme, die erhebliche Auswirkungen...

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Vor allem bei größeren, von Bauträgern errichteten Objekten im Geschosswohnungsbau steht die Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Brennpunkt widerstreitender Interessen. Während Bauträger an einer einzigen – ggf. mit allen Erwerbern oder gar mit Dritten (z.B....

Abnahmearten

Abnahme im Sinne des § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B ist nur die rechtsgeschäftliche Abnahme sowie die dieser gleichgestellte fingierte Abnahme; nur diese führen die Abnahmewirkungen herbei. Im baupraktischen Sprachgebrauch wird der Begriff...

Abnahmeformen

Je nach Vereinbarung und/oder tatsächlichem Verhalten variieren die Formen der Abnahme. So kann die „rechtsgeschäftliche“ Abnahme ausdrücklich (1.) oder konkludent (4.) erfolgen. Gesondert vereinbart wird in vielen Fällen eine förmliche Abnahme (2.). Das BGB und die...

Abnahmereife

Unter „Abnahmereife“ wird (umgangssprachlich) der Zustand eines Werkes verstanden, der den Besteller bzw. Auftraggebers eines Werkvertrages zur Abnahme des vom Unternehmer bzw. Auftragnehmer erbrachtes Werkes verpflichtet. Dies ist dann der Fall, wenn das das Werk...

Abrissverfügung

Staat und Verwaltung müssen die Möglichkeit haben, gegen sog. „Schwarzbauten“ einzuschreiten. Andernfalls ist weder eine geordnete städtebauliche Entwicklung möglich noch kann ein Bestand an baulichen Anlagen garantiert werden, von dem keine Gefahren für die...

Anordnungsrecht

Der im Bereich des privaten Baurechts verwendete Begriff „Anordnungsrecht“ bezieht sich auf ein solches des Bestellers gegenüber dem Unternehmer, mit dem der Inhalt der von diesem geschuldeten Leistung geändert oder erweitert werden soll. Anordnungsrechte...