Enzyklopädie Baurecht

Veränderungssperre

Das Eigentum wird nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht uneingeschränkt gewährt, sondern lediglich im Rahmen der Gesetze und eingebunden in seine Sozialpflichtigkeit. Eine Konkretisierung dieser Sozialpflichtigkeit stellt die Veränderungssperre (§§ 14...

Vergaberecht

Das Vergaberecht enthält die „Spielregeln“ für den Beschaffungsvorgang von öffentlichen Auftraggebern, die diese aus wirtschaftlichen und (europa- bzw. haushalts-)rechtlichen Gründen einzuhalten hat. Die Vergaberechtlichen Vorschriften, die von manchen als „Einkaufshandbuch“ des öffentlichen Auftraggebers bezeichnet...

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist der wichtigste Grundsatz bei der Auswahl der Rechtsfolgen einer Ermächtigungsgrundlage und lässt sich in vier Unterpunkte unterteilen. 1. Dem Verwaltungshandeln muss ein legitimes Ziel zugrunde liegen. Dieses folgt in der Regel...

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist nachrangig nach dem offenen Verfahren und dem nicht offenen Verfahren und darf somit nur als Verfahren gewählt werden, wenn Ausnahmevorschriften vorliegen. Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche...

Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb stellt einen absoluten Sonderfall des Vergaberechts dar, weil hier der Wettbewerbsgrundsatz stark eingeschränkt wird. Aus diesem Grund ist es nur zulässig, wenn enge Ausnahmetatbestände einschlägig sind. Beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb...

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb stellt das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für den Bereich der Unterschwelle dar. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb verwiesen werden.    

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb

Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb stelle das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für den Bereich der Unterschwelle dar. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zum Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb verwiesen werden.

Verwaltungsakt

Ein Verwaltungsakt ist gemäß § 35 BVwVfG jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach...

VgV

Die Vergabeverordnung ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen, die nicht der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterfallen für den Bereich der Oberschwelle.

VOB/B

Die sog. „VOB/B“1 ist ein in den 1920er Jahren entstandenes,2 von Auftraggeber- und Auftragnehmerverbänden gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist. Sie wird als „DIN...