Veränderungssperre
Das Eigentum wird nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht uneingeschränkt gewährt, sondern lediglich im Rahmen der Gesetze und eingebunden in seine Sozialpflichtigkeit. Eine Konkretisierung dieser Sozialpflichtigkeit stellt die Veränderungssperre (§§ 14...