Fristen

Mindestfristen beim offenen Verfahren

Art der Frist

Norm

Dauer der Frist (in Kalendertagen)

Beginn der Frist

Angebotsabgabefrist

§ 10a Abs. 1 EU VOB/A 

35 Tage;

Möglichkeiten der
Verkürzung: Bei Zulassung von elektronischen Angeboten auf 30 Tage, bei Vorinformation auf 15 Tage oder bei Dringlichkeit auf 15 Tage

Tag nach Absendung der Vergabebekanntmachung

 

 

 

Bei Zulassung von elektronischen Angeboten auf 30 Tage,

bei Vorinformation auf 15 Tage oder

bei Dringlichkeit auf 15 Tage

 

Abruffrist

§ 12a Abs. 1 EU VOB/A 

0 Tage

Tag der Auftragsbekanntmachung

Auskunftsfrist

§ 12a Abs. 3 EU VOB/A

6 Tage

Frist wird vom Ende her bestimmt: 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist

Zuschlagsfrist

§ 10a Abs. 8 EU VOB/A 

max. 60 Tage

Tag nach Submission

Vorabinformationsfrist

§ 134 Abs. 2 GWB

15 Tage (bei Postversand) oder

10 Tage (bei Faxversand oder elektronisch)

Tag nach Absendung der Vorabinformation

Mindestfristen beim nicht offenen Verfahren

Art der Frist

Norm

Dauer der Frist (in Kalendertagen)

Beginn der Frist

Teilnahmefrist

§ 10b Abs. 1 EU VOB/A  

30 Tage; Verkürzung bei Dringlichkeit auf 15 Tage

Tag nach Absendung der Vergabebekanntmachung

Abruffrist

§ 12a Abs. 1 EU VOB/A

0 Tage

Tag der Auftragsbekanntmachung

Angebotsfrist

§ 10b Abs. 2 EU VOB/A

30 Tage; Verkürzungsmöglichkeiten:
bei Zulassung von elektronischen Angeboten auf 25 Tage, bei Vorinformation auf 10 Tage und bei Dringlichkeit auf 10 Tage.

Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe

Auskunftsfrist

§ 12a Abs. 3 EU VOB/A

 

Frist wird vom Ende her bestimmt: 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist

Zuschlagsfrist

§ 10 Abs. 8 EU VOB/A

 

Tag nach Submission

Vorabinformationsfrist

§ 134 Abs. 2 GWB

 

Tag nach Absendung der Vorabinformation