Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die unteren Landesbehörden stellen das letzte Glied im Verwaltungsaufbau dar. Hierzu gehören u. a. die Landräte, die Finanzämter, die Kreispolizeibehörden sowie die Schulämter.