OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.10.2022 - 12 MS 188/21
1. Einleitung
Die Genehmigung und der Bau von Windenergieanlagen stellen sich aus den vielfältigsten Gründen als[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes besagt, dass sich jegliche Verwaltungstätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen muss.