Der Überlebenskampf der VOB/B. Was wird sich am Bau ändern?
Entdecken Sie die Geheimnisse der VOB/B und tauchen Sie ein in die Welt des Baurechts
Warum[...]
Bau- und Immobilienrecht
In § 29 BVwVfG ist das Akteneinsichtsrecht geregelt. Dieses gewährt jedem, der in einem Verwaltungsverfahren Beteiligter ist das Recht, Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu erhalten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.