Baurecht in Zeiten der Corona-Krise
Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber[...]
Bau- und Immobilienrecht
In § 29 BVwVfG ist das Akteneinsichtsrecht geregelt. Dieses gewährt jedem, der in einem Verwaltungsverfahren Beteiligter ist das Recht, Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu erhalten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.