Übersicht der Bundesländer, die einen vergaberechtlichen Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt haben. Diese Regelungen ermöglichen es Bietern, auch bei nationalen Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte, Vergabeverstöße anzufechten (Stand 2022).1
Bundesland | Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte | Gesetzliche Grundlage |
---|---|---|
Sachsen | Ja | § 8 Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) |
Thüringen | Ja | § 19 Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) |
Sachsen-Anhalt | Ja | § 19 Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt (LVG LSA) |
Rheinland-Pfalz | Ja | Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen |
Hessen | Geplant | § 20 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) sieht die Möglichkeit vor, eine Rechtsverordnung für ein Nachprüfungsverfahren zu erlassen; Umsetzung steht noch aus. |
Andere Bundesländer | Nein | Kein spezifischer vergaberechtlicher Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte vorhanden. |
Hinweise: * In den genannten Bundesländern mit spezifischen Regelungen besteht für Bieter die Möglichkeit, bei vermuteten Vergabeverstößen unterhalb der EU-Schwellenwerte ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Diese Verfahren ähneln dem Rechtsschutz oberhalb der Schwellenwerte und bieten effektiven Primärrechtsschutz. * In Bundesländern ohne spezifische Regelungen können Bieter bei vermuteten Vergabeverstößen unterhalb der Schwellenwerte auf allgemeine Rechtsbehelfe zurückgreifen, wie z. B. einstweilige Verfügungen vor den Zivilgerichten. Diese Verfahren sind jedoch oft mit höheren Hürden verbunden und bieten keinen automatischen Zuschlagsstopp.
Die Rechtslage ist ständigen Änderungen unterworfen.
1: Vgl. auch https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/rechtsschutzmoeglichkeiten-unterhalb-der-eu-schwellenwerte?utm_source=chatgpt.com