Das private Baurecht – in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht und dem (zivilen) Nachbarrecht – behandelt demgegenüber die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, der Nutzung des Eigentums an Grund und Boden, die Frage, ob und in welchen Grenzen ein Grundstück privaten Dritten gegenüber baulich genutzt werden darf. Hierzu gehören insbesondere die Vorschriften des Bür-gerlichen Gesetzbuchs (BGB), die Nachbarrechtsgesetze der Länder (vgl. Art. 124 EEG BGB, die VOB/B sowie die HOAI als Rechtverordnung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB).
Mehr
VIDEOS
Benötigen Sie Beratung?
Klicken Sie bitte hier.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren
Handwerker möchten den mit einem Bauherrn zu schließenden Bauvertrag häufig die Regelungen der VOB/B zugrunde[...]
Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft
Sie stehen unmittelbar bevor, die Koalitionsverhandlungen der neuen Regierung, in denen die Ziele und Projekte[...]
Prof. Dr. Kniffka beendet berufliche Laufbahn endgültig
Prof. Dr. Rolf Kniffka, von 2008 bis 2014 Vorsitzender Richter am Bausenat des Bundesgerichtshofs, hat[...]
20 Jahre Netzwerk Bauanwälte
In diesen Tagen wird das Netzwerk Bauanwälte 20 Jahre alt.
Vor 20 Jahren haben auf Baurecht spezialisierte[...]
Bauvertrag
Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer)[...]
