Das private Baurecht – in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht und dem (zivilen) Nachbarrecht – behandelt demgegenüber die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, der Nutzung des Eigentums an Grund und Boden, die Frage, ob und in welchen Grenzen ein Grundstück privaten Dritten gegenüber baulich genutzt werden darf. Hierzu gehören insbesondere die Vorschriften des Bür-gerlichen Gesetzbuchs (BGB), die Nachbarrechtsgesetze der Länder (vgl. Art. 124 EEG BGB, die VOB/B sowie die HOAI als Rechtverordnung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB).
Mehr
VIDEOS
Benötigen Sie Beratung?
Klicken Sie bitte hier.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren
Sie stehen unmittelbar bevor, die Koalitionsverhandlungen der neuen Regierung, in denen die Ziele und Projekte[...]
Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist in der Regel europaweit auszuschreiben
Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist ein öffentlicher Auftrag und – in der Regel europaweit -[...]
Private Bauherren und VOB/B-Vertrag
Handwerker möchten den mit einem Bauherrn zu schließenden Bauvertrag häufig die Regelungen der VOB/B zugrunde[...]
20 Jahre Netzwerk Bauanwälte
In diesen Tagen wird das Netzwerk Bauanwälte 20 Jahre alt.
Vor 20 Jahren haben auf Baurecht spezialisierte[...]
Bauüberwacher muss für Witterungsschutz sorgen
Immer wieder kommt es vor, dass während der Errichtung eines Bauwerks witterungsbedingte Schäden entstehen. Im[...]
