Das private Baurecht – in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht und dem (zivilen) Nachbarrecht – behandelt demgegenüber die zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, der Nutzung des Eigentums an Grund und Boden, die Frage, ob und in welchen Grenzen ein Grundstück privaten Dritten gegenüber baulich genutzt werden darf. Hierzu gehören insbesondere die Vorschriften des Bür-gerlichen Gesetzbuchs (BGB), die Nachbarrechtsgesetze der Länder (vgl. Art. 124 EEG BGB, die VOB/B sowie die HOAI als Rechtverordnung im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB).
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