Landesmittelbehörde

Landesmittelbehörden unterstehen ebenfalls unmittelbar einer obersten Landesbehörde, nehmen jedoch nur Aufgaben für einen Teil des Bundeslandes wahr und nur in Ausnahmefällen für das gesamte Land. Landesmittelbehörden sind die Bezirksregierungen und die Oberfinanzdirektionen.

Bezirksregierungen in NRW sind die allgemeine Vertretung der Landesregierung in ihrem jeweiligen Bezirk. Es handelt sich hierbei um eine Bündelungsbehörde, die zuständig für alle Aufgaben der Landesverwaltung ist, die nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen wurden.

Nicht jedes Bundesland verfügt über Landesmittelbehörden. Eine sinnvolle Ergänzung für den Verwaltungsaufbau eines Landes stellen diese nur dann dar, wenn aufgrund der Größe eines Landes eine räumliche Gliederung erforderlich ist. Beispielhaft sei hierfür Rheinland-Pfalz genannt, in dessen Verwaltungsaufbau auf die oberen Landesbehörden sogleich die unteren Landesbehörden folgen.