Die BIM-Methode (3/2016)
Planen und Bauen braucht keinen Gesetzgeber
Kaum ein Begriff der Bauwirtschaft ist so aktuell wie der[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Verwaltungstätigkeit wird von verschiedenen Grundsätzen, die zumeist „einfachgesetzlich“ geregelt sind, häufig jedoch ihre Grundlage im sog. Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG haben.