Allgemeines Verwaltungsrecht

Die Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts regeln die Grundlagen, die in jedem Verwaltungsverfahren Anwendung finden und losgelöst von dem jeweiligen Fachgebiet sind.

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts finden sich in den jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetzen (VwVfG) der Länder und des Bundes. Hierzu gehören unter anderem:

  1. Die Anhörungspflicht nach § 28 BVwVfG, wonach vor Erlass eines Verwaltungsaktes, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zur Äußerung zu geben ist.
  2. Anforderungen an Bestimmtheit und Form eines Verwaltungsaktes nach § 37 BVwVfG.
  3. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 BVwVfG.