Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Gesetzlich ist der Bauvertrag im Bauvertragsgesetz (§§ 650a ff. BGB) geregelt. Ob und inwieweit von den darin enthaltenen „gesetzlichen Leitbildern“ unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen von „Musterbauverträgen“ abgewichen werden kann, ist höchst umstritten, zumal es noch kaum Rechtsprechung zu dem erst seit dem 01.01.2018 geltenden Bauvertragsrecht gibt. 

Sukzessive sollen hier für die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau), einzelner Teile davon (Rohbau), Umbauten, Renovierungsarbeiten oder um Einzelleistungen (Maurer-, Malerarbeiten, Installation, Heizungsbau) Anleitungen und Muster für Vertragsgestaltungen eingestellt werden.