Enzyklopädie Baurecht

Vergaberecht

Das Vergaberecht enthält die „Spielregeln“ für den Beschaffungsvorgang von öffentlichen Auftraggebern, die diese aus wirtschaftlichen und (europa- bzw. haushalts-)rechtlichen Gründen einzuhalten hat. Die Vergaberechtlichen Vorschriften, die von manchen als „Einkaufshandbuch“ des öffentlichen Auftraggebers bezeichnet werden, dienen dem Zweck, dass Güter, Waren, Dienstleitungen und Bauleistungen

– möglichst wirtschaftlich beschafft werden, dabei

– Korruption und anderen Missständen vorgebeugt werden soll,

– der Beschaffungsvorgang für die Öffentlichkeit wie auch für die beteiligten Unternehmen transparent erfolgen soll und

– die zuständigen Mitarbeiter der öffentlichen Hand klare Regeln erhalten, nach denen sie über die Verwendung öffentlicher Mittel entscheiden. Zu den weiteren Details vgl. vergaberecht.law.