Enzyklopädie Baurecht

Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum ist das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bilden somit das Wohnungseigentum....

Generalunternehmer

Erbringt ein Unternehmer sämtliche für die Erstellung eines Bauvorhabens erforderlichen Bauleistungen (ggf. auch Planungsleistungen), wird er als „Generalunternehmer“ bezeichnet, soweit er selbst auch eigene (Bau-)Leistungen erbringt (in Abgrenzung zum Generalübernehmer). Der Generalunternehmer ist in diesen...

Gesamtschuld von Baubeteiligten

Wird ein Baumangel von mehreren Baubeteiligten verursacht haften, die Baubeteiligten gegenüber den Bauherren in der Regel als Gesamtschuldner. Bei Mängeln am Bauwerk kann der Bauherr/Auftraggeber die für deren Beseitigung erforderlichen Kosten von jedem  Gesamtschuldner...

GWB

Für Ausschreibungen, die den EU-Schwellenwert übersteigen, gilt der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Mit dem GWB wurden die Richtlinien der Europäischen Union, welche das Vergaberecht regeln, umgesetzt.