Zurückstellen von Baugesuchen
Die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB) bewirkt eine zeitlich befristete Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens bezüglich eines konkret vorliegenden Bauantrages. Die Zurückstellung von Baugesuchen setzt – wie auch die Veränderungssperre – einen ortsüblich bekanntgemachten Planaufstellungsbeschluss...