Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Ratgeber für Bauherren, Planer und Bauunternehmer
Die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB) bewirkt eine zeitlich befristete Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens bezüglich eines konkret vorliegenden Bauantrages. Die Zurückstellung von Baugesuchen setzt – wie auch die Veränderungssperre – einen ortsüblich bekanntgemachten Planaufstellungsbeschluss...