Enzyklopädie Baurecht

Eigentumsgarantie, Art. 14 GG

Baurechtliche Vorschriften greifen naturgemäß in die durch das Grundrecht des Art. 14 GG garantierte Freiheit des Eigentums ein. Sie schreiben vor, wie ein Grundstück bebaut werden darf und schränken damit die Verfügungsfreiheit des Eigentümers...