Wann verjährt der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (§ 648a BGB)?
Anspruch auf Stellung der Bauhandwerkersicherung ist ein sog. verhaltener Anspruch
Zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom[...]
Bau- und Immobilienrecht
Mit Eigenerklärungen können Bieter und Bewerber ihre Eignung belegen. Die Eigenerklärung sagt somit aus, dass die abgefragte Eignung vorliegt. Der Nachweis der Eignungskriterien durch Eigenerklärungen stellt im Vergaberecht den Standard dar. Falsche Angaben in Eigenerklärung können einen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Auftraggebers gegen den Verwender manifestieren.