Enzyklopädie Baurecht

Oberschwellenbereich

Überschreitet ein Auftrag den sog. EU-Schwellenwert, ist er nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der hierauf beruhenden niederrangigen Vorschriften zu vergeben. Die Höhe des jeweiligen Schwellenwertes ist im § 106...

Obliegenheiten

Obliegenheit ist – in Abgrenzung zu Nebenpflichten – ein Gebot im eigenen Interesse, d.h. ein Handeln, das nicht erzwungen werden kann, aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist.  Erzwungen werden können demgegenüber – subjektiv einklagbare – Rechtspflichten. Die...

Offenes Verfahren

Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte...

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt es sich zunächst um einen „regulären“ Vertrag, der sich durch die Besonderheit auszeichnet, dass er mit einer Behörde geschlossen wird und ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts...

Öffentliche Ausschreibung

Die öffentliche Ausschreibung ist das offene Verfahren für den Bereich der Unterschwelle. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zum offenen Verfahren verwiesen werden.

Öffentlicher Auftraggeber

Öffentliche Auftraggeber werden im Vergaberecht oberhalb der Schwelle die Auftraggeber genannt, die das Kartellvergaberecht beachten müssen. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, richtet sich nach §§ 98, 99 GWB. Im Bereich der Unterschwelle sind die §§...

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst – in Abgrenzung zum privaten Baurecht – die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung,...