Enzyklopädie Baurecht

Obliegenheiten

Obliegenheit ist – in Abgrenzung zu Nebenpflichten – ein Gebot im eigenen Interesse, d.h. ein Handeln, das nicht erzwungen werden kann, aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist.  Erzwungen werden können demgegenüber – subjektiv einklagbare – Rechtspflichten. Die...

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht umfasst – in Abgrenzung zum privaten Baurecht – die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens, insbesondere durch Errichtung,...