Das scharfe Schwert des Schadensersatzes im Vergaberecht (Teil 1)
Der Schadensersatz im Bereich der Oberschwelle nach § 181 GWB
Vergabestellen können einiges an Ärger durchmachen,[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Es ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Aufträge, deren Wert oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Das offene Verfahren ist zusammen mit dem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb der Regelfall des Vergaberechts.