Wann muss Fachpersonal zur Verfügung stehen?
Und was darf der Auftraggeber vom Auftragnehmer diesbezüglich verlangen?
Es kommt bei Vergabeverfahren immer wieder zu[...]
Bau- und Immobilienrecht
Öffentliche Auftraggeber werden im Vergaberecht oberhalb der Schwelle die Auftraggeber genannt, die das Kartellvergaberecht beachten müssen. Wer öffentlicher Auftraggeber ist, richtet sich nach §§ 98, 99 GWB. Im Bereich der Unterschwelle sind die §§ 98, 99 GWB nicht anzuwenden, sodass hier nach dem Haushaltsrecht entschieden werden muss, welche Institutionen an das Vergaberecht der Unterschwelle gebunden sind.