Technikraum im Sondereigentum: BGH trennt Raumeigentum von Anlageneigentum
Leitsatz: Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Vergabeverordnung ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen, die nicht der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterfallen für den Bereich der Oberschwelle.