Baurecht in Zeiten der Corona-Krise
Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ein Verwaltungsakt ist gemäß § 35 BVwVfG jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Abzugrenzen ist der Verwaltungsakt von einem sog. Realakt.