Bauen im Bestand (1/2016)
Bauen im Bestand - Grundlagenermittlung ist (fast) allesMehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen fließen heutzutage[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ein Verwaltungsakt ist gemäß § 35 BVwVfG jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Abzugrenzen ist der Verwaltungsakt von einem sog. Realakt.