Bauen im Bestand (1/2016)
Bauen im Bestand - Grundlagenermittlung ist (fast) allesMehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen fließen heutzutage[...]
Bau- und Immobilienrecht
In § 1 Abs. 4 BVwVfG wird definiert, was mit einer „Behörde“ gemeint ist, und zwar jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Das Merkmal „Stelle“ macht deutlich, dass es sich bei einer Behörde um eine Organisationseinheit handeln muss, die vom Wechsel der Amtsträger und hinsichtlich der sächlichen und personellen Ausstattung unabhängig sein muss. Diese Stelle muss durch Rechtsvorschrift mit der Befugnis ausgestattet worden sein, nach außen gegenüber den Bürgern tätig zu werden.