Enzyklopädie Baurecht

Berufsrecht

Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe (u.a. Architekt und Rechtsanwalt) regeln.

Besteller

Im Werk- und Bauvertragsrecht des BGB ist der Besteller derjenige, der bei seinem Vertragspartner, dem „Unternehmer“ gegen Vergütung bestellt, §§ 631, 650a BGB.