Private Bauherren und VOB/B-Vertrag
Handwerker möchten den mit einem Bauherrn zu schließenden Bauvertrag häufig die Regelungen der VOB/B zugrunde[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter Bestandsschutz versteht man den Schutz baulicher Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen aufgrund geänderter bauplanungsrechtlicher Anforderungen. Er folgt aus dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG und korrespondiert mit der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung....
Im Werk- und Bauvertragsrecht des BGB ist der Besteller derjenige, der bei seinem Vertragspartner, dem „Unternehmer“ gegen Vergütung bestellt, §§ 631, 650a BGB.