Zuschläge dürfen schon morgens früh erteilt werden
VK Bund, Beschluss vom 28.06.2021 - VK 2-77/21
§ 193 BGB enthält die sogenannte „Montagsfrist“ (wenn[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme des Werkes ist – neben der Zahlung der Vergütung (§ 631 BGB) – im Werk-, Bau– und Architektenvertragsrecht eine Hauptleistungspflicht (3.) des Auftraggebers (AG) bzw. des Bauherrn. Zur Abnahme, die erhebliche Auswirkungen...