Die BIM-Methode (3/2016)
Planen und Bauen braucht keinen Gesetzgeber
Kaum ein Begriff der Bauwirtschaft ist so aktuell wie der[...]
Baurecht in der anwaltlichen Praxis
Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme des Werkes ist – neben der Zahlung der Vergütung (§ 631 BGB) – im Werk-, Bau– und Architektenvertragsrecht eine Hauptleistungspflicht (3.) des Auftraggebers (AG) bzw. des Bauherrn. Zur Abnahme, die erhebliche Auswirkungen...