Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes besagt, dass sich jegliche Verwaltungstätigkeit im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen muss.