Die verschiedenen Klagearten im Hauptsacherechtsschutz kann man in drei Kategorien einordnen, die Gestaltungsklagen, die Leistungsklagen und die Feststellungsklagen. Allen drei Klagekategorien ist gemein, dass sie auf die endgültige Klärung eines Rechtsstreits durch Gericht ausgelegt sind und der gerichtlichen Entscheidung deshalb eine umfangreiche Ermittlung des Sach- und Streitstandes vorausgeht, wozu neben dem Vortrag der Parteien auf die Beweiserhebung durch das jeweilige Gericht beiträgt. Im Regelfall geht der gerichtlichen Entscheidung zudem eine mündliche Verhandlung voraus.
Auch wenn es in den letzten Jahren viele Bestrebungen gab, die Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu vereinfachen – so ist mittlerweile auch die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz möglich – dauert es nicht selten ab Eingang der Klageschrift noch ein Jahr oder länger, bis das Gericht die Hauptsache terminiert.
Demgegenüber steht der vorläufige Rechtsschutz, welcher schon seinem Namen nach nur darauf gerichtet ist, eine vorläufige Gewährung von Rechtsschutz sicherzustellen und die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorwegzunehmen. Je nach Eilbedürftigkeit kann eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz bereits nach wenigen Tagen ergehen, war dadurch ermöglicht wird, dass das Gericht nur eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache vornimmt.