Bauüberwacher muss für Witterungsschutz sorgen
Immer wieder kommt es vor, dass während der Errichtung eines Bauwerks witterungsbedingte Schäden entstehen. Im[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ein Architekt haftet für vertraglich geschuldete Planungs-, Koordinations- und Überwachungstätigkeit. Vor allem wegen der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekten und anderen am Bau Beteiligten besteht für Architekten ein großes Haftungsrisiko.