OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.10.2022 - 12 MS 188/21
1. Einleitung
Die Genehmigung und der Bau von Windenergieanlagen stellen sich aus den vielfältigsten Gründen als[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ein Architekt haftet für vertraglich geschuldete Planungs-, Koordinations- und Überwachungstätigkeit. Vor allem wegen der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekten und anderen am Bau Beteiligten besteht für Architekten ein großes Haftungsrisiko.