Die Leistungsbeschreibung – eindeutig, umfassend und keine Produktvorgabe
Fehler und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Behebung von Fehlern im Leistungsverzeichnis
Es[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ein Architekt haftet für vertraglich geschuldete Planungs-, Koordinations- und Überwachungstätigkeit. Vor allem wegen der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekten und anderen am Bau Beteiligten besteht für Architekten ein großes Haftungsrisiko.