Das scharfe Schwert des Schadensersatzes im Vergaberecht (Teil 1)
Der Schadensersatz im Bereich der Oberschwelle nach § 181 GWB
Vergabestellen können einiges an Ärger durchmachen,[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ein Architekt haftet für vertraglich geschuldete Planungs-, Koordinations- und Überwachungstätigkeit. Vor allem wegen der gesamtschuldnerischen Haftung zwischen Architekten und anderen am Bau Beteiligten besteht für Architekten ein großes Haftungsrisiko.