Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Landesoberbehörden sind diejenigen Behörden, die einer obersten Landesbehörde unmittelbar unterstehen und Aufgaben für das ganze Bundesland wahrnehmen. Hierzu gehören in NRW u. a. das Landeskriminalamt und das Landesamt für Finanzen.