Das scharfe Schwert des Schadensersatzes im Vergaberecht (Teil 1)
Der Schadensersatz im Bereich der Oberschwelle nach § 181 GWB
Vergabestellen können einiges an Ärger durchmachen,[...]
Bau- und Immobilienrecht
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, also Ministerpräsident und die jeweiligen Ministerien. Die Ministerien stellen dabei die jeweilige oberste Landesbehörde nur für ihren Geschäftsbereich dar und nehmen grundsätzlich nur Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht war. Für einzelne Verwaltungstätigkeiten sind sie nur zuständig, wenn dies durch ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung bestimmt worden ist.