OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.10.2022 - 12 MS 188/21
1. Einleitung
Die Genehmigung und der Bau von Windenergieanlagen stellen sich aus den vielfältigsten Gründen als[...]
Bau- und Immobilienrecht
Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, also Ministerpräsident und die jeweiligen Ministerien. Die Ministerien stellen dabei die jeweilige oberste Landesbehörde nur für ihren Geschäftsbereich dar und nehmen grundsätzlich nur Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht war. Für einzelne Verwaltungstätigkeiten sind sie nur zuständig, wenn dies durch ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung bestimmt worden ist.