Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter „Abbruch“ ist ein Begriff des Bauordnungsrechts und meint die – vollständige oder teilweise – Beseitigung einer baulichen Anlage. Ein Abbruch kann von einer Behörde angeordnet werden (Abbruchverfügung) oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Ob...