Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter „Abbruch“ ist ein Begriff des Bauordnungsrechts und meint die – vollständige oder teilweise – Beseitigung einer baulichen Anlage. Ein Abbruch kann von einer Behörde angeordnet werden (Abbruchverfügung) oder auf freiwilliger Basis erfolgen. Ob...