Die Leistungsbeschreibung – eindeutig, umfassend und keine Produktvorgabe
Fehler und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Behebung von Fehlern im Leistungsverzeichnis
Es[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die VOB/B 2016 – Sprengsatz – nicht nur für Großbaustellen Seit dem 18.04.2016 gilt die neue VOB/B als Teil einer großen Vergaberechtsreform, mit der drei EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen umgesetzt worden...