Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der im Bereich des privaten Baurechts verwendete Begriff „Anordnungsrecht“ bezieht sich auf ein solches des Bestellers gegenüber dem Unternehmer, mit dem der Inhalt der von diesem geschuldeten Leistung geändert oder erweitert werden soll. Anordnungsrechte...