Kategorie: Enzyklopädie

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum als das Eigentum an einer einzelnen Wohnung wird durch Eintragung in das Wohnungsgrundbuch begründet. Einzelheiten sind in dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus dem Jahr 1951 geregelt. Bei Entstehung enthält jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden. Nach der Legaldefinition...