Ist Corona höhere Gewalt?
Mit Rundschreiben vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber dem[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die sog. „VOB/B“1 ist ein in den 1920er Jahren entstandenes,2 von Auftraggeber- und Auftragnehmerverbänden gemeinsam entwickeltes und laufend fortgeschriebenes Klauselwerk, das zur Verwendung als Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge in Deutschland konzipiert ist. Sie wird als „DIN...