Schlagwort: Bauvertrag

Abnahme

Abnahme

Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme des Werkes ist – neben der Zahlung der Vergütung (§ 631 BGB) – im Werk-, Bau– und Architektenvertragsrecht eine Hauptleistungspflicht (3.) des Auftraggebers (AG) bzw. des Bauherrn. Zur Abnahme, die erhebliche Auswirkungen...

Abnahmearten

Abnahmearten

Abnahme im Sinne des § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B ist nur die rechtsgeschäftliche Abnahme sowie die dieser gleichgestellte fingierte Abnahme; nur diese führen die Abnahmewirkungen herbei. Im baupraktischen Sprachgebrauch wird der Begriff...

Abnahmeformen

Abnahmeformen

Je nach Vereinbarung und/oder tatsächlichem Verhalten variieren die Formen der Abnahme. So kann die „rechtsgeschäftliche“ Abnahme ausdrücklich (1.) oder konkludent (4.) erfolgen. Gesondert vereinbart wird in vielen Fällen eine förmliche Abnahme (2.). Das BGB und die...

Abnahmereife

Abnahmereife

Unter „Abnahmereife“ wird (umgangssprachlich) der Zustand eines Werkes verstanden, der den Besteller bzw. Auftraggebers eines Werkvertrages zur Abnahme des vom Unternehmer bzw. Auftragnehmer erbrachtes Werkes verpflichtet. Dies ist dann der Fall, wenn das das Werk...

Anordnungsrecht

Anordnungsrecht

Der im Bereich des privaten Baurechts verwendete Begriff „Anordnungsrecht“ bezieht sich auf ein solches des Bestellers gegenüber dem Unternehmer, mit dem der Inhalt der von diesem geschuldeten Leistung geändert oder erweitert werden soll. Anordnungsrechte...