Abnahme
Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme des Werkes ist – neben der Zahlung der Vergütung (§ 631 BGB) – im Werk-, Bau– und Architektenvertragsrecht eine Hauptleistungspflicht (3.) des Auftraggebers (AG) bzw. des Bauherrn. Zur Abnahme, die erhebliche Auswirkungen...