BauO NRW (2018)
Die Bauordnung NRW 2018 ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Damit hat das[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Akteneinsichtsrecht ist in § 29 BVwVfG geregelt. Dieses gewährt jedem, der in einem Verwaltungsverfahren Beteiligter ist das Recht, Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu erhalten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung seiner rechtlichen Interessen erforderlich ist.