Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Denkmalbehörden sind in drei Hierarchie-Stufen aufgeteilt:
1. Die Obersten Denkmalschutzbehörden der Bundesländer befinden sich in den zuständigen Ministerien, zumeist im jeweiligen Ministerium für Kultur.
2. Die Obere Denkmalschutzbehörde befindet sich eine Hierarchiestufe darunter und ist z.B. in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Bezirksregierung angesiedelt.
3. Die Unteren Denkmalschutzbehörden befinden sich in der Regel bei den Kreisen und kreisfreien Städten.