Die BIM-Methode (3/2016)
Planen und Bauen braucht keinen Gesetzgeber
Kaum ein Begriff der Bauwirtschaft ist so aktuell wie der[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Anzeigeverfahren ist eine spezielle Form des Baugenehmigungsverfahrens. Hiernach legt der Bauherr sämtliche erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde vor, welche diese unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde vorlegt. Nach Ablauf einer Wartefrist von einem Monat ab Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Erklärt die Gemeinde innerhalb der Wartefrist, dass das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchzuführen ist, muss der Bauherr dieses Verfahren betreiben.