Bauen im Bestand (1/2016)
Bauen im Bestand - Grundlagenermittlung ist (fast) allesMehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen fließen heutzutage[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Denkmalfähigkeit entspringt einer Bestimmungsform von Denkmälern, welche auf eine ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zurückgeht (Urteil vom 24.06.1960 – VII C 250.59). Hiernach war ein denkmalfähiger Gegenstand nur dann denkmalwürdig (Verlinkung Denkmalwürdigkeit), wenn die Erhaltung für den öffentlichen Zweck des Denkmalschutzes erforderlich ist.
Die Denkmalfähigkeit richtet sich dabei nach der Sacheigenschaft und den Schutzgründen der Sache.