Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Es gibt ihn, aber nicht in allen Fällen.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Mit Eigenerklärungen können Bieter und Bewerber ihre Eignung belegen. Die Eigenerklärung sagt somit aus, dass die abgefragte Eignung vorliegt. Der Nachweis der Eignungskriterien durch Eigenerklärungen stellt im Vergaberecht den Standard dar. Falsche Angaben in Eigenerklärung können einen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Auftraggebers gegen den Verwender manifestieren.