Ist Corona höhere Gewalt?
Mit Rundschreiben vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber dem[...]
Bau- und Immobilienrecht
Mit Eigenerklärungen können Bieter und Bewerber ihre Eignung belegen. Die Eigenerklärung sagt somit aus, dass die abgefragte Eignung vorliegt. Der Nachweis der Eignungskriterien durch Eigenerklärungen stellt im Vergaberecht den Standard dar. Falsche Angaben in Eigenerklärung können einen Schadensersatzanspruch des öffentlichen Auftraggebers gegen den Verwender manifestieren.