Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Akteneinsichtsrecht ist in § 29 BVwVfG geregelt. Dieses gewährt jedem, der in einem Verwaltungsverfahren Beteiligter ist das Recht, Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu erhalten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder...