Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Naturdenkmäler werden nicht durch das Denkmalrecht geschützt, sondern unterliegen dem Natur- und Landschaftsschutz. Geschützt wird also in erster Linie die Bewahrung der für die Ökologie wichtigen Erscheinungsformen einschließlich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild. Naturdenkmäler...