Zuschläge dürfen schon morgens früh erteilt werden
VK Bund, Beschluss vom 28.06.2021 - VK 2-77/21
§ 193 BGB enthält die sogenannte „Montagsfrist“ (wenn[...]
Bau- und Immobilienrecht
Rahmenvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen. Rahmenvereinbarungen selbst sind keine eigenen öffentlichen Aufträge, sondern dienen dazu, die Bedingungen für die öffentlichen Aufträge, die während...